Die Mieterversammlung

Wer ist Teilnahmeberechtigt?

Die Mieterversammlung ist die Versammlung aller MieterInnen einer Wohnhausanlage. An ihr können alle BewohnerInnen des Wohnhauses teilnehmen.

Wer ist im Falle einer MietervertreterInnenwahl stimmberechtigt?

Das Stimmrecht steht ausschließlich dem/r HauptmieterIn eines Mietgegenstandes zu. Für jedes Mietobjekt gibt es nur eine Mieter-Stimme. Gibt es mehrere HauptmieterInnen eines Mietgegenstandes, so muss aus diesem Kreise ein stimmberechtigter genannt werden. Auch hier gilt: Es gibt nur eine gemeinsame Stimme für das Mietobjekt. Im Bedarfsfall können die Mitwirkungsrechte an im gemeinsamen Haushalt wohnende Personen (z.B.: Ehegatten, Lebensgefährtin......i.S. § 14 MRG) übertragen werden.

Aufgaben der Mieterversammlung

Einberufung einer Mieterversammlung

Die Einberufung zu einer Mieterversammlung kann einerseits nach Bedarf und andererseits auf Verlangen erfolgen. Sie kann auf Verlangen von mindestens einem Viertel der MieterInnen oder von wenigstens 50 MieterInnen und vom oder von der Vorsitzenden des Mieterbeirates erfolgen.

Einberufungsfrist

Die Einladung zu einer Mieterversammlung muss mindestens 14 Tage vorher (Bekanntgabe von Zeit, Ort, Beginn und Tagesordnung), zum Beispiel durch Hausanschlag in jedem Stiegenhaus erfolgen. Ist eine Teilnahme von Vertretern der Hausverwaltung Wiener Wohnen gewünscht, ist diese Verständigung zeitgleich mit dem Hausanschlag zu übermitteln.

Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten MieterInnen gegeben. Gibt es keine Beschlussfähigkeit zur festgesetzten Stunde, so erfolgt eine Verschiebung um 15 Minuten. Beschlussfähigkeit und Wahlen sind dann von der Zahl der anwesenden MieterInnen unabhängig.Wahlen und Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, sofern im Statut keine abweichende Regelung getroffen ist.
Den Vorsitz in der Mieterversammlung übernimmt der oder die Vorsitzende des Mieterbeirates (bei Verhinderung: StellvertreterIn).Im Falle einer Erstwahl führt den Vorsitz ein/e VertreterIn der Hausverwaltung Wiener Wohnen.