Wie werde ich MietervertreterIn?

MietervertreterInnen sind HauptmieterInnen in einer städtischen Wohnhausanlage, die sich ehrenamtlich in den Mieterbeirat wählen lassen. Stimmberechtigt sind alle HauptmieterInnen eines Mietgegenstandes oder deren VertreterInnen. Gewählt wird ein Mieterbeirat von der Mieterversammlung, also allen Hauptmieterinnen und Hauptmietern der städtischen Wohnhausanlage, für die sie/er kandidiert. Die MietervertreterInnen werden durch diese Wahl für eine Funktionsperiode von längstens vier Jahren bestellt. Diese kann in gewissen Fällen auch verkürzt werden, etwa wenn der Mieterbeirat abgewählt wird oder aus eigenen Stücken sein Amt zurücklegt. Eine Wiederwahl von MietervertreterInnen ist möglich. Binnen sechs Monaten nach Ablauf der Funktionsperiode kann der Mieterbeirat noch eine Mieterversammlung zur Wahl eines neuen Mieterbeirats einberufen.