Mitbestimmungsstatut gültig seit 1.1. 2015

Mitbestimmungsstatut neu der Stadt Wien für die städtischen Wohnhausanlagen (gültig seit 1.1.2015)

Nach über einem Jahrzehnt der Geltung des Mietermitbestimmungsstatuts wurde dieses in einem intensiven Prozess gemeinsam mit einer ExpertInnengruppe sowie VertreterInnen des Mieterbeirates überarbeitet. Es umfasst attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für alle BewohnerInnengruppen und steht unter dem grundsätzlichen Credo des generationenübergreifenden Interessensaustausches. Insbesondere wurde die Möglichkeit der Mitbestimmung für Jugendliche verstärkt sowie der Geltungsbereich des Statuts gleichberechtigt auf alle HauptmieterInnen (bisher: nur für einen Hauptmieter/Wohneinheit) ausgeweitet. Zusätzlich berücksichtig das Mitbestimmungsstatut verstärkt die Interessen aller BewohnerInnen einer Wohnhausanlage, auch wenn diese nicht HauptmieterInnen einer Wohnung sind. Die Funktionsperiode des MBR wurde von 3 auf 4 Jahre verlängert, was im Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine weitere Verbesserung darstellt.

Damit wurde das Mietermitbestimmungsstatut an die gelebte Praxis und an die Bedürfnisse der Aktiven angepasst. Ziel der Überarbeitung war, das Statut verständlicher zu machen und allen BewohnerInnengruppen attraktive Beteiligungsformen zu ermöglichen. Es richtet sich an alle BewohnerInnen und lädt diese ein, sich für die Gestaltung des Lebensumfeldes einzubringen. Gibt es einen Mieterbeirat, so kommuniziert dieser mit den BewohnerInnen regelmäßig in Form der Hausversammlung - welche als zentrales Organ die Entscheidungen trifft - und mittels Sprechstunden.

Um das Statut noch klarer und verständlicher zu gestalten, wird zusätzlich ein Informationsteil mit Erläuterungen zum Statut erarbeitet, der die Bedeutung, aber auch die Grenzen von Mitbestimmung beschreibt sowie eine Wahlordnung beinhaltet, in der alle Modalitäten im Zusammenhang mit der Wahl und dem Wahlvorgang geregelt werden.

Die Kontrollrechte und -aufgaben für den Mieterbeirat wurden auf diejenigen Paragraphen konzentriert, die den Aufgaben und der Rolle des Mieterbeirats entsprechen. Rechte, die ohnehin im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt sind und allen MieterInnen zustehen, wurden nicht mehr gesondert angeführt.

Generell liegt der Fokus auf der Stärkung einer guten Hausgemeinschaft. Zusätzlich werden Mitwirkungsmöglichkeiten für BewohnerInnen, die nur kurzfristig oder zu einem bestimmten Thema intensiver im Mieterbeirat mitarbeiten wollen, eingeführt. Vor allem für Jugendliche soll es attraktiver werden, im Mieterbeirat ihre Interessen direkt einzubringen. Das neue Statut ist ein auf möglichst breiter Basis ausgehandeltes Regelwerk, das dazu einlädt, mitzugestalten und mitzubestimmen.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Statuts sind:

  • Bei mehreren Hauptmietern können diese (bei Vollendung des 16. Lebensjahres) gleichberechtigt die Rechte aus dem Statut ausüben.
  • Die Wahlhandlung bzw. Stimmabgabe kann in einem Zeitraum von bis zu zwei Stunden erfolgen, um auch insbesondere Berufstätigen eine Teilnahme zu ermöglichen.
  • Es wurde die Möglichkeit eines zentralen Mieterbeirates in Wohnhausanlagen mit vielen Wirtschaftseinheiten geschaffen.
  • Geschaffen wurde auch die Möglichkeit eines Jugendvertreters, der Sitz und Stimme im Mieterbeirat hat.
  • Die Funktionsperiode wurde von 3 auf 4 Jahre erweitert.
  • Jede Wahl ist zur Entlastung des Mieterbeirates durch Wiener Wohnen durchzuführen. Bisher wurde nur die Erstwahl von Wiener Wohnen organisiert und durchgeführt.
  • Das Mitbestimmungsstatut ermöglicht auch den Bewohnern und nicht nur den Mietern gewisse Mitbestimmungsmöglichkeiten. Damit wird den Interessen der BewohnerInnen verstärkt Rechnung getragen.

Das Mitbestimmungsstatut können Sie hier herunterladen!