Der Mieterbeirat

Obwohl ein Recht auf Mietermitbestimmung in Österreich in keinem Gesetz verankert ist, bietet die Stadt Wien - Wiener Wohnen diese Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung in städtischen Wohnhausanlagen. Im Jahr 1989 hat die Stadt Wien als einzige Weltstadt die Mitbestimmung, Gleichberechtigung und Mitverantwortung der GemeindemieterInnen in einem Statut festgeschrieben.

"Niemand kennt die Interessen der BewohnerInnen besser und kann sie daher besser vertreten als die MieterInnen selbst" ist nicht nur eine Phrase, sondern gelebte Demokratie in den städtischen Wohnhausanlagen.

Haben Sie Interesse an der Funktion eines Mieter*innenbeirats/einer Mieter*innenbeirätin?
Dann informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über das Amt, die Arbeitsweise und die Aufgaben. Sie können sich hier aber auch die beiden Folder "Mitbestimmungsstatut für Mieter*innen" sowie "Wahlfibel zum Mitbestimmungsstatut" downloaden: