Wie ist der Mieterbeirat organisiert?

Werden bei einer Wahl zum Mieterbeirat in einer städtischen Wohnhausanlage mehr als ein MietervertreterInnen gewählt, so hat der gewählte Mieterbeirat aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, eine/n SchriftführerIn, deren StellvertreterInnen sowie eine/n KindervertreterIn zu bestimmen. Um sicher zu stellen, dass die Interessen aller MieterInnen im gleichen Ausmaß Berücksichtigung finden, soll der Mieterbeirat in seiner Zusammensetzung einen repräsentativen Querschnitt der BewohnerInnen der Wohnhausanlage bilden; so kann zum Beispiel zur Vertretung der Interessen der Jugendlichen (zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr) in einer Wohnhausanlage aus deren Mitte eine/ein JugendvertreterIn gewählt werden. Werden weitere Funktionen (z.B. SeniorensprecherIn) als wichtig erachtet, ist bei der konstituierenden Sitzung des Mieterbeirats festzulegen, wer diese Funktion ausüben wird.